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   BVerwG, 02.07.1971 - II CB 24.70   

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BVerwG, 02.07.1971 - II CB 24.70 (https://dejure.org/1971,1995)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1971 - II CB 24.70 (https://dejure.org/1971,1995)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1971 - II CB 24.70 (https://dejure.org/1971,1995)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.12.1965 - II C 95.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1971 - II CB 24.70
    "Der Ermessensspielraum des Dienstherrn kann ... dadurch eingeengt sein, daß dieser dem Beamten die Übertragung einer bestimmten Aufgabe zusicherte, daß zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten hierüber verbindliche Vereinbarungen getroffen wurden oder daß durch die bei der Aufgabenübertragung beiderseits - ausdrücklich oder durch schlüssige Handlungen - abgegebenen Willenserklärungen ein schutzwürdiges Vertrauen des Beamten auf Beibehaltung der Funktion begründet wurde (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 28. Oktober 1965 - BVerwG II C 57.63 - a.a.O. und vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 95.63 - a.a.O.).

    Hoch stärker eingeengt ist schließlich der Ermessensspielraum, wenn die Aufgabenübertragung für die Dauer verbindlich zugesichert oder vereinbart worden ist, jedoch ist der Dienstherr selbst in einer solchen Falle befugt, die Aufgabenzuweisung zu ändern, wenn schwerwiegende Gründe des öffentlichen Interesses dies erforderlich machen (ebenso schon Urteil vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 95.63 - a.a.O. sowie das von der Revision angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Februar 1958 - VIII A 1689/56 - [ZBR 1958 S. 309, 310]).".

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1971 - II CB 24.70
    Soweit die Beschwerde schließlich gerügt hat, der in diesem Rechtsstreit angefochtene Verwaltungsakt sei nicht begründet worden, ist eine klärungsbedürftige grundsätzliche Rechtsfrage nicht dargetan (vgl. hierzu BVerwGE 22, 215 [217 f.]).
  • BVerwG, 20.03.1962 - II C 6.60
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1971 - II CB 24.70
    Daß auch eine Änderung des dem Beamten übertragenen Aufgabenbereichs innerhalb seiner Behörde sich auf die Stellung des Beamten als eine dem Dienstherrn mit selbständigen Rechten gegenüberstehende Rechtspersönlichkeit auswirken kann und daß eine solche Maßnahme - wie sie das Berufungsgericht im vorliegenden Fall für gegeben gehalten hat - grundsätzlich im Ermessen des Dienstherrn steht, ist schon durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt worden (BVerwGE 14, 84 ff.).
  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 11.64
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1971 - II CB 24.70
    Im Urteil vom 7. März 1968 - BVerwG II C 11.64 - [Buchholz BVerwG 232 § 54 BBG Nr. 1; ZBR 1968, 218] hat der Senat zu dem bei einer solchen Maßnahme vom Dienstherrn zu beachtenden Ermessensrahmen folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 28.10.1965 - II C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1971 - II CB 24.70
    "Der Ermessensspielraum des Dienstherrn kann ... dadurch eingeengt sein, daß dieser dem Beamten die Übertragung einer bestimmten Aufgabe zusicherte, daß zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten hierüber verbindliche Vereinbarungen getroffen wurden oder daß durch die bei der Aufgabenübertragung beiderseits - ausdrücklich oder durch schlüssige Handlungen - abgegebenen Willenserklärungen ein schutzwürdiges Vertrauen des Beamten auf Beibehaltung der Funktion begründet wurde (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 28. Oktober 1965 - BVerwG II C 57.63 - a.a.O. und vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 95.63 - a.a.O.).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VI C 17.72

    Fehlerhafte Ausübung von Ermessen

    Das Berufungsgericht ist mit Recht der Auffassung, daß die mit der angefochtenen Verfügung getroffene Maßnahme nicht als Versetzung im rechtstechnischen Sinn, sondern als Umsetzung (vgl. zu diesem Begriff insbesondere Urteil vom 18. Oktober 1965 - BVerwG VI C 43.64 -, Beschluß vom 2. Juli 1971 - BVerwG II CB 24.70 - und Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG II C 5.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 14] sowie § 47 Abs. 2 Satz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 15. März 1974 [BGBl. I S. 693]) anzusehen ist.

    Die Rechtmäßigkeit einer solchen Umsetzung, die in einem Wechsel des - am Amt im statusrechtlichen und im abstrakt funktionellen Sinn ausgerichteten - Dienstpostens besteht, kann gerichtlich nur auf Ermessensfehler überprüft werden (Urteile vom 20. März 1962 - BVerwG II C 6.60 - [BVerwGE 14, 84, 87 [BVerwG 20.03.1962 - II C 6/60]], vom 18. Oktober 1965 - BVerwG VI C 43.64 -, vom 7. März 1968 - BVerwG II C 11.64 - [Buchholz 232 § 54 BBG Nr. 1] und vom 29. Mai 1973 - BVerwG II C 5.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr, 14] sowie Beschluß vom 2. Juli 1971 - BVerwG II CB 24.70 -).

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